Von Jean Martin
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg vom 9. April 2024 bezüglich einer Klage der KlimaSeniorinnen Schweiz hat grosses Aufsehen erregt. Der Gerichtshof kam nämlich zu dem Schluss, dass die Schweiz ihren älteren Bürgerinnen schade, indem sie keine ausreichenden Massnahmen gegen den Klimawandel ergreife.
Zunächst möchte ich mich zu dem Vorwurf äussern, es handle sich um eine schädigende Massnahme «ausländischer Richter»: Die Schweiz ist Mitglied des Europarats, dessen Institution der EGMR ist. Es handelt sich also keineswegs um eine Einmischung des Auslands. Weiter wird behauptet, die Justiz habe sich ungebührlich in die Politik eingemischt. Dies ist falsch. Von den drei Gewalten soll keine Vorrang vor der anderen haben, und die Justiz hat die Pflicht, für die Einhaltung des geschaffenen Rechtsrahmens zu sorgen. Das hat sie getan.
Natürlich betrifft uns aus der Medizin und anderen Pflegeberufen dieses Thema: Laut EGMR sind ausreichende Klimamassnahmen Teil der Achtung des Lebens und der Gesundheit. Für jeden, der die Augen vor dem Ernst der Lage, in der wir uns befinden, nicht verschliesst, ist längst doch offensichtlich, was vor einem halben Jahrhundert in dieser Form noch nicht abzusehen war (damals waren die ernsthaftesten Bedrohungen für Gesundheit und Leben andere). Die mit der Erderwärmung verbundene Morbidität und Mortalität stellt heute eine wissenschaftliche Tatsache und ein veritables Problem für die öffentliche Gesundheit dar. Und es ist erwiesen, dass ältere Frauen unverhältnismässig stark unter dem Klimawandel leiden und daher besser geschützt werden müssen.
Zunächst möchte ich mich zu dem Vorwurf äussern, es handle sich um eine schädigende Massnahme «ausländischer Richter»: Die Schweiz ist Mitglied des Europarats, dessen Institution der EGMR ist. Es handelt sich also keineswegs um eine Einmischung des Auslands.
Die Frage ist eine politische, und zwar nicht im Sinne der alltäglichen Parteipolitik, sondern im allgemeinen Sinne des Zusammenlebens in einer Stadt (der «Polis»). Und fast schon bizarr: Ausgerechnet diejenigen, die sich über das Urteil des EGMR empören, sind es, die zivilen Ungehorsam meist scharf kritisieren. Mit Drohungen, dieses Urteil nicht zu akzeptieren, leisten sie jedoch selbst zivilen Ungehorsam gegenüber den formellen Verpflichtungen der Schweiz.
Kritiker verstehen das Recht auf Gesundheit aus den Verfassungen lediglich als «Freiheitsrecht» (im Sinne eines theoretischen Grundsatzes). Angesichts der globalen Gefahren wird es jedoch zu einem «Anspruchsrecht», dessen Erfüllung die Behörden durch tatsächlich geeignete Massnahmen gewährleisten müssen. Dies stösst jedoch bei einem Teil des politischen Spektrums auf Widerspruch, da es sich dem ganzen Ausmass der Herausforderungen nicht stellen möchte.
Kritiker verstehen das Recht auf Gesundheit aus den Verfassungen lediglich als «Freiheitsrecht» (im Sinne eines theoretischen Grundsatzes). Angesichts der globalen Gefahren wird es jedoch zu einem «Anspruchsrecht», dessen Erfüllung die Behörden durch tatsächlich geeignete Massnahmen gewährleisten müssen.
Ja, die Umstände unseres Zusammenlebens ändern sich – und zwar immer schneller. Einerseits klagt die Wirtschaft beispielsweise zunehmend über die Knappheit seltener Metalle. Andererseits werden die Ressourcen in grossem Stil ausgebeutet. Lösungen scheint man nur in der Technologie zu sehen. Gleichzeitig löst die künstliche Intelligenz (KI), das wichtigste Flaggschiff dieser so schnell voranschreitenden Technologie, überall grosse Befürchtungen aus, auch in Bezug auf unsere Sicherheit in vielerlei Hinsicht und das Funktionieren unserer Demokratien. Hier ist es ebenfalls dringend geboten, von einem Grundrecht auf Leben und Gesundheit zu sprechen, das auch die Frage der Sicherheit einschliesst.
Um zu meiner Einleitung zurückzukommen: Es gilt, einem Mangel an Einsicht und Weitblick entgegenzutreten und mit neuen Augen zu betrachten, welche Beiträge eine scharfsinnige Judikative zu leisten in der Lage ist.
Dieser Artikel wurde in der Schweizerische Ärztezeitung am 5. Juni 2024 veröffentlicht.